Das Konsortium zum Schutz des Montasio-Käse wurde am 20. November 1984 gegründet und hat die Aufgabe, die Herstellung und den Verkauf des Montasio-Käses und dessen Markenzeichen zu schützen, sowie dessen Eigenschaften und Eigentümlichkeiten zu wahren.
Das Konsortium ist also ein freiwilliger Verbund der Montasio-Hersteller.
Mit 10. März 1986 het der Montasio-Käse unter Anordnung des Präsidenten der Republik die Anerkennung der Herkunftsbezeichnung erhalten.
Außerdem wurde ihm von der Europäischen Union auch die Bezeichnung D.O.P., d.h. Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (EU Richtline Nr. 1107, 12/6/1996), verliehen.
Die Tätigkeit des Konsortiums besteht in der Überwachung, Kontrolle und Förderung von Herstellung und Verkauf. 
Die Produktionskontrolle erfolgt über Inspektoren, die sowohl die Qualität als auch die Quantität überprüfen. Alle Mitglieder haben die Pflicht, folgende Daten in ein dafür vorgesehenes Register einzutragen:

  • Gesamtmenge der eingegangenen Milch

  • Milchmenge, die für die Produktion von Montasio verwendet wurde

  • Anzahl und Gesamtgewicht der hergestellten Montasio Laibe

  • Verkaufte Menge an Montasio (direkte und über Großhändeler)

  • Lagerbestände

Die Inspektoren überprüfen vor allem, ob die Milch für den Montasio aus dem definierten Herstellungsgebiet stammt. Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Aufgaben überwacht das Konsortium die Herstellung, entnimmt Proben für Analysen zur allgemeinen Qualitätsbestimmung und leitet und koordiniert die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. In Zusammenarbeit mit den wichtigsten Ämtern und akademischen Einrichtungen Nord-Italiens fördert es Forschungen, die die Technologie des immer bekannter werdenden Käses betrifft.
Mit Hilfe der Inspektoren wird außerdem, zum Schutz des Konsumenten, die Vermarktung von Montasio sehr aufmerksam überwacht. Es werden ständig hygienisch-sanitäre Proben in einzelnen Verkaufsstellen entnommen und anschießend analyisiert sowie die seriöse Verwendung des original Herkunftsstempels überwacht.
Mit Ministerialdekret vom 16.3.1987 wurde dem Konsortium die Aufgabe erteilt, die Produktion und den Handel durch eigene Inspektoren, die als Agenten der Öffentlichen Sicherheit tätig sind, zu überwachen.

 

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